Seit dem 01.01.2008 ist der Energieausweis für alle Immobilien, die ver-
äußert oder neu vermietet werden sollen, sowie für Wohneigentum, das mit staatlichen Mitteln gefördert wurde gesetzlich vorgeschrieben.
Vor steigenden Energiepreisen können wir Sie leider nicht schützen, aber wir zeigen Ihnen mit Hilfe des Energieausweises auf, wie Sie die Energie in Ihrer Immobile besser, bedarfsorientierter und zielgerichteter einsetzen können und welche Modernisierungsmaßnahmen dazu beitragen könnten.
Dabei bieten wir für jeden Bedarf eine passende Variante:
- | Der verbrauchsorientierte Energieausweis: Ideal für den Hausgebrauch wird dieser anhand der letzten Heizkostenabrechnung ausgearbeitet. |
- | Der bedarfsorientierte Energieausweis im vereinfachten Kurzverfahren: Dieser ist Pflicht für alle Vermieter oder Veräußerer einer Immobilie. Er wird ingeni- eurtechnisch berechnet, indem hierbei die bau- und materialtechnischen Gegebenheiten anhand eines Mustergebäudes gleichen Baujahres analy siert werden. |
- | Der bedarfsorientierte Energieausweis im ausführlichen Individualverfahren: Die Berechnung erfolgt ebenfalls ingenieurtechnisch, jedoch individuell, präzise und detailliert. Bei der Energieberatung werden die bau- und materialtech- nischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes individuell ermittelt und analysiert. |
Heute ausgestellt, hat der Energieausweis zehn Jahre Gültigkeit. Nutzen Sie jetzt die Chance, um mit Hilfe unserer Tochter, Wolfferts, auch in Ihrer Im-
mobilie die Energiekosten zu senken und sie damit zukunftssicher zu ge-
stalten.